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per giochi arcade

TERMINI E CONDIZIONI

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden in niederländischer Sprache verfasst und niederländisches Recht wird für anwendbar erklärt. Auf Anfrage ist eine automatische maschinelle Übersetzung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Ihre Sprache verfügbar. Inviaci una e-mail a:madeforarcade@ Gmail.com

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind in niederländischer Sprache verfasst, wobei niederländisches Recht für anwendbar erklärt wird. Eine automatische maschinelle Übersetzung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist auf Anfrage in Ihrer Sprache verfügbar. Bitte senden Sie eine E-Mail an:madeforarcade@ Gmail.com oder scaricato da: https://madeforarcade.com/AV-translated

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind in niederländischer Sprache abgefasst, wobei das niederländische Recht für anwendbar erklärt wird. Eine automatische maschinelle Übersetzung dieser Bedingungen ist auf Anfrage in Ihrer Sprache erhältlich. Bitte senden Sie eine E-Mail an: madeforarcade@ Gmail.com oder laden Sie sie herunter von: https://madeforarcade.com/AV-übersetzt

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind in niederländischer Sprache verfasst und niederländisches Recht wird für anwendbar erklärt. Auf Anfrage ist eine automatische Übersetzung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Ihre Sprache verfügbar. Bitte senden Sie eine E-Mail an madeforarcade@ Gmail.com

DEFINIZIONE

1 Lieferant: Unter Lieferant versteht man International Laser Trading BV / Madeforarcade und jede Tochtergesellschaft im Sinne von Artikel 2:24a des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs oder jede Beteiligung im Sinne von Artikel 2:24c des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs, mit der International Laser Trading zusammenarbeitet bv / madeforarcade. stellt eine Gruppe im Sinne von Artikel 2:24b des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches dar.

2 Käufer: jede (juristische) Person, die mit dem Lieferanten einen Vertrag geschlossen hat oder schließen möchte, soweit möglich Vertreter, Bevollmächtigter, Rechtsnachfolger oder Zessionar und Erben.

3 Gegenpartei: siehe Definition des Käufers.

4 Vereinbarungen: schriftliche Vereinbarung zwischen autorisierten Vertretern des Lieferanten und des Käufers. Mündliche Vereinbarungen oder Zusagen eines oder mehrerer Untergebener haben keine Gültigkeit, es sei denn, sie wurden vom Lieferanten schriftlich bestätigt.

5 Schriftlich: Mitteilungen per E-Mail – worunter ausdrücklich auch die elektronisch übermittelte Fassung fällt – sind im Sinne dieser Bedingungen schriftlichen Unterlagen gleichgestellt.

6 Produkt: Das Wort “Produkt” oder “Produkte” umfasst alle zu liefernden oder gelieferten Produkte und Dienstleistungen.

7 Angebot: das schriftliche Angebot des Lieferanten, eine bestimmte Menge an Produkten zu einem bestimmten Preis zu liefern;

8 Auftrag: der Lieferauftrag des Käufers, der vom Lieferanten schriftlich angenommen wurde;

9 Maßgeschneiderte Produkte: Maßgeschneiderte Produkte umfassen in jedem Fall alle Produkte, einschließlich des Inhalts dieser Produkte, auf denen der Name des Käufers, ob entfernbar oder nicht, auf dem Produkt selbst, der Verpackung, dem Inhaltsverzeichnis oder einer anderen anderen Form ange bracht è.

ANWENDBARKEIT

1 Diese Bedingungen gelten für alle Anfragen, Angebote und alle Vereinbarungen bezüglich der Lieferung von Produkten zwischen dem Lieferanten und einem Käufer. Etwaigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers wird hiermit ausdrücklich widesprochen.

2 Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur dann rechtswirksam, wenn sie zwischen den bevollmächtigten Vertretern des Käufers und des Lieferanten ausdrücklich schriftlich vereinbart werden.

3 Im Falle von Widersprüchen haben die konkret vereinbarten Pflichten Vorrang vor diesen Geschäftsbedingungen.

4 Die Kapiteleinteilung und Überschriften in diesen Bedingungen sind für die Festlegung nicht maßgebend.

5. Alle vom Lieferanten angebotenen Produkte sind freibleibend non  für die gewerbliche Nutzung geeignet oder bestimmt. Aus der kommerziellen Nutzung der Produkte kann keine Haftung abgeleitet werden.

ANGEBOT e UMSETZUNG

1 Angebote des Lieferanten sind, sofern nicht anders angegeben, 14 Tage gültig. Der Lieferant ist an das Angebot nur dann gebunden, wenn dessen Annahme innerhalb der Gültigkeitsfrist vom Käufer schriftlich bestätigt wird.

2 Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Lieferant die Bestellung des Käufers schriftlich bestätigt oder wenn der Lieferant die Bestellung ausführt.

3 Eine schriftliche Angabe des Käufers zum Kaufvolumen personalisierter Produkte gilt für den Lieferanten als unwiderrufliche Bestellung.

4 Wenn vom Lieferanten ein Modell, eine Probe oder ein Beispiel gezeigt oder zur Verfügung gestellt wurde, wird davon ausgegangen, dass dies nur als Hinweis gezeigt oder zur Verfügung gestellt wurde: Die Eigenschaften der zu liefernden Produkte können von dem Muster, Modell oder Beispiel abweichen zum Zeitpunkt der Angebotsphase und auch nach Vertragsschluss, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

5 Der Lieferant nimmt eine Bestellung eines Käufers unter der stillschweigenden Bedingung an, dass alle einzuholenden Informationen eine ausreichende Bonität des Käufers belegen. Der Lieferant ist jederzeit berechtigt, vor Lieferung oder Weiterlieferung vom Käufer Sicherheit für die rechtzeitige und vollständige Erfüllung seiner Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen zu verlangen. Unterlässt der Käufer dies, wird der Lieferant von seiner Verpflichtung zur Lieferung oder weiteren Lieferung befreit, ohne dass der Käufer Anspruch auf Schadensersatz hat und unbeschadet des Anspruchs des Lieferanten auf Schadens- und Kostenersatz.

PREZZI

1 Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich die vom Lieferanten angegebenen Preise: Netto Kasse; In EURO (€); Ohne Mehrwertsteuer, etwaige Einfuhrzölle und andere Steuern, Abgaben und Zölle; Zuzüglich der Kosten für Verpackung, Be- und Entladen, Transport, Versand, Verwaltung und Versicherung.

2 Der Lieferant ist jederzeit berechtigt, die vereinbarten Preise zu erhöhen, wenn die kostenbestimmenden Faktoren, insbesondere Änderungen der zugrunde liegenden Wechselkurse, Einkaufsmengen, Rohstoffpreise, Arbeitskosten, Produktspezifikationen oder staatliche Maßnahmen, Anlass dazu geben um muore zu tun.

QUALITÀ E QUALITÀ DEL PRODOTTO

1 Der Lieferant ist nicht verantwortlich oder haftbar für Schäden oder andere Folgen, die sich aus der Verwendung der Produkte ergeben, einschließlich der Nichteinhaltung der geltenden technischen Anforderungen oder Standards des Landes, in dem die Produkte verwendet werden, es sei denn, Käufer und Lieferant eini gen sich darauf Abschluss der Vereinbarung. In der Vereinbarung wurde ausdrücklich vereinbart, dass die Produkte bestimmte (im jeweiligen Land geltende) Anforderungen erfüllen müssen, die in der Vereinbarung festgehalten werden müssen.

2 Der Käufer trägt die Verantwortung für die dem Lieferanten erteilten Anweisungen bezüglich Layout, Texten, Etikettierung, Verpackung, Konfiguration und anderen Spezifikationen des Produkts und stellt den Lieferanten diesbezüglich vollständig scadlos.

3 Sofern der Käufer nicht auch Endverbraucher der Produkte ist, garantiert der Käufer dem Lieferanten, dass er in seinem Geschäftsbetrieb ein angemessenes Qualitätsmanagement- and Tracking & Tracing-System implementiert hat, mit dem die Weiterlieferung der Produkte genau identifiziert werden um ua Produktück rufe zu erleichtern . . Unterlässt der Besteller dies, haftet er dem Lieferanten gegenüber uneingeschränkt für alle Schäden und Kosten, die aus der Nichtverfügbarkeit solcher Systeme entstehen.

4 Auf erstes Anfordern des Lieferanten gewährt der Käufer uneingeschränkte und vorbehaltlose Mitwirkung sowie Zugang zu allen Informationen, Firmengebäuden usw., sofern dies für die Durchführung von Korrekturmaßnahmen (einschließlich Rückruf) wichtig ist.

5. Der Käufer hat kein Kündigungsrecht, wenn es sich um Änderungen der zu liefernden Product, des Layouts, der Texte, der Etikettierung, der Verpackung oder der zugehörigen Documentation handelt, die zur Einhaltung geltender gesetzlicher Vorschriften erforderlich sind, oder wenn es sich um geringfügige Änderungen des Produkts handelt. 6 Für Vorführmaschinen, Inzahlungnahmemaschinen und Ausstellungmodelle wird keine Garantie übernommen. Für diese Modelle ist keine History bekannt and es können keine Rechte aus der Quality, dem Betrieb oder der Lebensdauer der Machine(n) and des Zubehörs begleitet werden.

Lieferung

1 Der Käufer ist verpflichtet, die Produkte zum Zeitpunkt der Lieferung an ihn oder zum Zeitpunkt der vertragsgemäßen Bereitstellung der Produkte abzunehmen. Se il compratore non accetta l'anno della consegna, non è nel luogo in cui si trova o non vuole che il prodotto venga visualizzato al punto giusto o se viene fornito in futuro informazioni o richieste di spedizione sul prodotto Costi e Gefahr des Käufers gelagert. In diesem Fall schuldet der Käufer dem Lieferanten alle zusätzlichen Kosten, einschließlich Versand-, Transport- und Lagerkosten.

2 Eine vereinbarte Lieferzeit ist keine verbindliche Frist. Im Falle einer verspäteten Lieferung muss der Käufer daher den Lieferanten schriftlich in Verzug setzen.

3 Dem Lieferanten ist es gestattet, verkaufte Produkte in Teilen zu liefern. Werden die Produkte in Teilen geliefert, ist der Lieferant berechtigt, jeden Teil separat in Rechnung zu stellen.

4 Der Lieferant ist berechtigt, Produkte zu liefern, die von den im Kaufvertrag beschriebenen Produkten abweichen, soweit diese Abweichungen nach Usance in der Branche allgemein anerkannt sind.

5 Der Lieferant ist berechtigt, von der vereinbarten Liefermenge bis maximal 5 % abzuweichen.

EINTRITTSKONTROLLE, LIEFERUNG UND WERBERECHT

1 Der Käufer hat die gelieferten Produkte schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb von 2 Werktagen nach Lieferung, einer ordnungsgemäßen Eingangskontrolle zu unterziehen.

2 Beanstandungen des Käufers wegen Mängeln der gelieferten Produkte, die bei einer ordnungsgemäßen Eingangskontrolle sofort erkennbar sind, müssen dem Lieferanten innerhalb von 2 Tagen nach Lieferung schriftlich mitgeteilt werden. Sonstige Beschwerden des Käufers müssen dem Lieferanten innerhalb von 2 Tagen, nachdem der Käufer sie entdeckt hat oder vernünftigerweise hätte entdecken müssen, schriftlich mitgeteilt werden. Sofern der Käufer innerhalb dieser Fristen keine schriftliche Beanstandung beim Lieferanten einreicht, gilt die gelieferte Ware als vom Käufer genehmigt.

3 Auch wenn der Käufer rechtzeitig reklamiert, bleibt seine Verpflichtung zur Zahlung und Annahme erteilter Bestellungen bestehen. Eine Rücksendung von Produkten an den Lieferanten ist nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung möglich.

4. Die vom Käufer bestandete Lieferung muss unsortiert, unbearbeitet und unverarbeitet bleiben, bis der Lieferant diese Einwände prüfen konnte.

5 Schäden und Mängel bis zu 2 % des Rechnungswertes der Lieferung und Beträge under 250 € können nicht geltend gemacht werden. Nur grobe Unterschiede in Gewicht, Inhalt, Größe, Konfiguration, Farbe und/oder Qualität der Produkte gelten als Mangel.

6 Das Recht zur Beanstandung erlischt, wenn die gelieferten Produkte ganz oder teilweise verarbeitet oder in Gebrauch genommen wurden.

7 Bei berechtigter Beanstandung des Käufers ist der Lieferant nach seiner Wahl berechtigt, dem Käufer den Wertverlust maximal bis zur Höhe des Rechnungsbetrages gutzuschreiben oder die gelieferte Ware nachzubessern bzw. zu ersetzen oder eine Mehrmenge zu liefern.

GARANZIA EVERFAHREN

1. Wenn der Käufer unerwartet einen Garantieanspruch geltend machen muss, muss der Käufer die Teile, das Zubehör und alle Maschinen bis zu 500 kg kostenlos an das Servicecenter in Goirle zurücksenden. Etwaige Versandkosten gehen zu Lasten des Käufers. Eine Carry-In-Garantie dorate stets für vom Käufer selbst abgeholte Maschinen, unabhängig von Größe und Gewicht. Der Käufer muss diese Geräte und Maschinen dem Servicecenter, bei dem er die Maschinen abgeholt hat, kostenlos zur Verfügung stellen.

2. Störungen und etwaige Gewährleistungsansprüche müssen grundsätzlich schriftlich oder per E-Mail gemeldet werden, wobei für die Feststellung, ob eine Meldung in die Gewährleistungsfrist fällt, das Eingangsdatum maßgeblich ist. Mündliche oder telefonische Meldungen werden nicht bearbeitet.

3. Die folgenden Teile falls NICHT unter die Garantie und werden nur gegen DOA (Dead on Arrival) bei bezahlter Lieferung garantiert: Softwarefehlfunktionen und/oder -aktualisierungen, Fehlfunktionen aufgrund einer Verbindung zwischen der Maschine und dem Internet, Überlastung des Stromnetzes , Spannungsspitzen .

4. Die folgenden Fehlfunktionen e/oder Vorfälle fall NICHT unter die Garantie: Softwarefehler, einschließlich Einstellungen im (Windows-)Betriebssystem; Änderungen von Softwareparametern oder -einstellungen durch den Benutzer und deren Folgen; Einsatz von Maschinen außerhalb der maximalen Spezifikationen, Beschleunigungen und/oder Geschwindigkeiten; Vorkommnisse nach Benutzeränderungen in Werksmenüs oder Konfigurationsdateien; Störungen, Störungen oder Probleme in der Stromversorgung und deren Folgen;

5. Für Vorführmaschinen, Inzahlungnahmemaschinen, Gebrauchtmaschinen, gebrauchte Maschinen oder Maschinen, die vom Kunden selbst in Betrieb genommen wurden, wird keine Gewährleistung oder Garantie übernommen, sofern auf der Originalrechnung nicht anderes schriftlich vereinbart ist.

PREZZI

1. Für die Erbringung von Dienstleistungen des Lieferanten an den Käufer oder Endverbraucher gelten folgende Tarife:

  • Fernservice / Pannenhilfe (telefono, e-mail, WhatsApp): 95 € per sessione;
  • Fernwartung / Pannenhilfe (Teamviewer): 165 € per lezione;
  • Service-/Pannendienst auf Basis der Einlieferung: 195 pro Stunde;
  • Servizio / Pannendienst vor Ort: 285 pro Stunde.

Für alle Tarife dorate eine Mindesttariflaufzeit von 30 Minuten. Die Fahrtkosten des Lieferanten werden dem Käufer oder Endverbraucher mit 1,50 pro Kilometer ab Goirle (NL) in Rechnung gestellt.

PAGAMENTO

1 Die Zahlung muss innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum und vor Lieferung durch Überweisung des fälligen Betrags auf ein vom Lieferanten angegebenes Bankkonto oder durch elektronische Zahlung an einen vom Lieferanten zu benennenden Zahlungs-Gateway-Anbieter erfolgen.

2 Das Einreichen einer Reklamation oder sonstige Zweifel an der Lieferung sind kein Grund für die Aussetzung der Zahlungsverpflichtung durch den Käufer.

3 Nach Ablauf von 7 Tagen nach Rechnungsdatum gerät der Käufer in Verzug, ohne dass es einer weiteren schriftlichen Inverzugsetzung bedarf; Ab dem Zeitpunkt des Verzugs schuldet der Käufer Zinsen auf den fälligen Betrag in Höhe von 1,5 % pro Monat oder dem gesetzlich zulässigen Höchstsatz, wobei ein angefangener Monat als ganzer Monat zählt.

4 Kommt der Käufer in Verzug oder kommt er einer oder mehreren seiner Verpflichtungen nicht nach, trägt der Käufer alle gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten, die ihm bei der Erlangung der Zahlung entstehen.

5 Vom Käufer geleistete Zahlungen dienen in erster Linie stets der Begleichung aller geschuldeten Zinsen und Kosten und in zweiter Linie der Begleichung der am längsten fälligen Rechnungen, auch wenn der Käufer angibt, dass sich die Zahlung auf eine spätere Rechnung bezieht.

6 Der Lieferant ist jederzeit berechtigt, etwaige Ansprüche gegen den Käufer jeglicher Art gegen den Käufer zu begleichen. Ein Rechtsmittel gegen Vergleich oder Aussetzung durch den Käufer ist ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn, der Lieferant hat schriftlich zugestimmt.

7 Der Lieferant ist berechtigt, offen Rechnungen seinem Kreditversicherer anzuzeigen und gegebenenfalls an einen Dritten abzutreten.

AUFLÖSUNG

1 Ein Vertrag zwischen dem Lieferanten und dem Käufer kann vom Lieferanten sofort und ohne weitere Inverzugsetzung aufgelöst/gekündigt werden, wenn der Käufer den Vertrag nicht einhält, unbeschadet des Anspruchsrechts des Lieferanten Schäden.

2 Der Lieferant ist außerdem berechtigt, den Vertrag ohne weitere Inverzugsetzung und ohne Verpflichtung zur Zahlung von Schadensersatz aufzulösen, wenn Umstände in Bezug auf Personen und/oder Materialien eintreten, die der Lieferant bei der Vertragserfüllung einsetzt oder bereitstellt zu betreiben, di e derart sind, dass die Ausführung des Vertrags unmöglich oder so aufwändig e/oder unverhältnismäßig teuer wird, dass die Einhaltung des Vertrags nicht mehr vernünftigerweise verlangt werden kann;

3 Der Lieferant ist berechtigt, die weitere Erfüllung des Vertrags auszusetzen oder ihn aufzulösen, unbeschadet des Rechts des Lieferanten, Schadensersatz zu verlangen, wenn:

  • UN. Nach Vertragsabschluss werden dem Lieferanten Umstände bekannt, die Anlass zu der Befürchtung geben, dass der Käufer seinen Verpflichtungen nicht nachkommen wird;
  • B. Der Lieferant hat den Käufer bei Vertragsabschluss aufgefordert, eine Sicherheit für die Einhaltung zu leisten, und diese Sicherheit wird nicht geleistet oder reicht nicht aus;
  • C. der Käufer für zahlungsunfähig erklärt wird, seinen eigenen Insolvenzantrag stellt oder wenn er einen Zahlungsaufschub beantragt oder das Gesetz zur Umschuldung natürlicher Personen beantragt oder für auf den Käufer anwendbar erklärt wird;
  • D. Der Käufer stirbt oder wird unter Vormundschaft oder Verwaltung gestellt;
  • e. Bleibt der Käufer trotz Mahnung mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen innerhalb der gesetzten Frist im Verzug;
  • F. Der Käufer verliert seine Geschäftsfähigkeit – aus welchem ​​​​Grund auch immer – oder sein bewegliches und unbewegliches Vermögen oder die gelieferte Ware wurde oder wird gepfändet und diese wird nicht innerhalb von zwei Wochen aufgehoben;
  • G. Der Käufer durfte Europa sofort verlassen.

4 Wenn der Käufer den Vertrag vorzeitig kündigen möchte, kann der Käufer den Vertrag nur dann als vorzeitig gekündigt betrachten, wenn der Lieferant dies schriftlich bestätigt hat. Der Lieferant ist berechtigt, die Kündigung mit weiteren Bedingungen zu versehen. In jedem Fall ist der Käufer für alle Kosten, einschließlich und nicht beschränkt auf und unabhängig von der Haltbarkeitsdauer, der registrierten Produkte und der zugehörigen Grund- und Verpackungsmaterialien verantwortlich.

5 Durch die Auflösung werden etwaige Forderungen des Lieferanten sofort fällig. Der Käufer haftet für direkte und indirekte Schäden, die dem Lieferanten entstehen, einschließlich entgangenen Gewinns.

HOLZVERMIETUNG UND LAGERUNG

1. Wenn Produkte oder Maschinen zur Abholung oder Lieferung gemeldet werden, können die Maschinen in den ersten 7 Kalendertagen kostenlos im Lager oder Ausstellungsraum des Lieferanten gelagert werden. Nach diesen 7 Kalendertagen dorate für die Zwischenlagerung von Maschinen eine Lagermiete von 12,50 Euro pro m3 und Tag. Die Lagermiete muss vom Käufer vor Lieferung der Produkte durch den Lieferanten bezahlt und beglichen werden.

2. Nach Meldung der Abholbzw. Lieferbereitschaft durch den Lieferanten sind diese Produkte durch den Lieferanten nicht mehr gegen Beschädigung, Diebstahl oder Wertminderung im weitesten Sinne des Wortes, gleich aus welchem ​​​​Grund, versichert.

EIGENTUMSVORBEHALT

1 Die vom Lieferanten gelieferten Produkte bleiben Eigentum des Lieferanten, bis der Käufer alle folgenden Verpflichtungen aus den mit dem Lieferanten geschlossenen Verträgen erfüllt hat:

  • die Gegenleistung(en) in Bezug auf die gelieferten oder zu liefernden Produkte selbst;
  • etwaige Ansprüche des Lieferanten aufgrund der Nichteinhaltung eines (Kauf-)Vertrags durch den Käufer.

2 Vom Lieferanten gelieferte Produkte, die gemäß Absatz 1 dem Eigentumsvorbehalt unterliegen, dürfen nur im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes weiterveräußert werden. Darüber hinaus ist der Käufer nicht berechtigt, die Produkte zu verpfänden oder ein anderes Recht daran zu begründen.

3 Kommt der Käufer seinen Verpflichtungen nicht nach oder besteht begründete Befürchtung, dass er dieser Verpflichtung nicht nachkommen wird, ist der Lieferant berechtigt, gelieferte Produkte, an denen der Eigentumsvorbehalt gemäß Abschnitt 1 dieses Artikels beim Käufer liegt, abzunehmen o der zu entfernen. oder Dritte, die das Produkt für den Käufer aufbewahren, mitnehmen zu lassen. Die damit verbundenen Kosten trägt der Käufer. Der Käufer ist in dieser Hinsicht zur uneingeschränkten Mitwirkung verpflichtet, vorbehaltlich einer Geldstrafe in Höhe von 10 % des von ihm geschuldeten Betrags für jeden Tag, an dem der Käufer nicht mitwirkt.

4 Sofern Dritte an den unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkten ein Recht begründen oder geltend machen wollen, ist der Käufer verpflichtet, den Lieferanten hiervon unverzüglich zu benachrichtigen.

5 Der Käufer verpflichtet sich, auf erstes Verlangen des Lieferanten: die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte zu versichern und sie gegen Feuer-, Explosions- und Wasserschäden sowie gegen Diebstahl versichert zu halten und die Police dieser Versicherung zur Einsichtnahme zur Verfügung zu stellen; alle Ansprüche des Käufers gegen Versicherer in Bezug auf die unter Eigentumsvorbehalt an den Lieferanten gelieferten Produkte in der in Art. 3:239 BW; die Forderungen zu verpfänden, die der Käufer gegen seine Kunden beim Weiterverkauf der vom Lieferanten unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte an den Lieferanten in der nell'art. 3:239 BW; die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte als Eigentum des Lieferanten zu kennzeichnen; auf andere Weise bei allen angemessenen Maßnahmen mitzuwirken, die der Lieferant zum Schutz seiner Eigentumsrechte an den Produkten ergreifen möchte und die den Käufer nicht unangemessen in der normalen Geschäftstätigkeit Behindern.

RESPONSABILITA '

1 Die Gesamthaftung des Lieferanten aufgrund eines zurechenbaren Mangels bei der Vertragserfüllung oder aus einem anderen Grund, ausdrücklich einschließlich eines Mangels bei der Erfüllung einer mit dem Käufer vereinbarten Gewährleistungsverpflichtung, ist auf den Ersatz direkter Sch äden bis zu a beschränkt höchstens in Höhe des für diesen Vertrag vereinbarten Prezzo (Rechnungswert ohne Mehrwertsteuer).

2 Der Lieferant haftet niemals für indirekte Schäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Folgeschäden, entgangenen Gewinn, entgangene Einsparungen, verminderten Geschäftswert, Schäden aufgrund von Geschäftsstagnation, Schäden, die aus Ansprüchen von Kunden des Käufers resultieren, o der Schäden, die direkt oder indirekt daraus resultieren staatliche Maßnahmen und/oder Produktrückrufe.

3 Soweit die Einhaltung des Liefergegenstandes durch den Lieferer nicht dauerhaft unmöglich ist, entsteht die Haftung des Lieferers wegen zurechenbarer Mängel und der Einhaltung einer Vereinbarung nur dann, wenn der Besteller den Lieferer unverzüglich schriftlich unter Setzung einer angemessenen Frist zur Behebung des Mangels schriftlich in Verzug setzt e quando il Lieferant muore auch nach Ablauf dieser Frist weiterhin tut. seinen Verpflichtungen weiterhin schuldhaft nicht nachkommt. Die Inverzugsetzung des Käufers muss eine möglichst vollständige und Detaillierte Beschreibung des Mangels enthalten, damit dem Lieferanten die Möglichkeit gegeben wird, angemessen zu reagieren.

4 Voraussetzung für die Entstehung eines Anspruchs auf Schadensersatz ist, dass der Käufer den Schaden schnellstmöglich, spätestens jedoch fünf Werktage nach Schadenseintritt, dem Lieferanten schriftlich meldet. Jeglicher Schadensersatzanspruch gegen den Lieferanten erlischt bereits mit Ablauf von 3 Monaten nach Schadenseintritt.

5 Der Käufer stellt den Lieferanten von allen Ansprüchen Dritter aufgrund der Produkthaftung infolge eines Mangels an einem Produkt frei, das vom Käufer einem Dritten geliefert oder zur Verfügung gestellt wurde und das (teilweise) aus von ihm gelieferten Produkten bestand Anbieter.

6 Der Lieferant haftet niemals für Schäden, die aus unsachgemäßer Verwendung oder Lagerung der Produkte durch die Gegenpartei und Dritte resultieren oder damit in Zusammenhang stehen, einschließlich der Verwendung nach Ablauf des Verfallsdatums oder der Verwendung im Widerspruch zu den Benutzeranweisungen und -an weisungen. Bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen muss der Käufer nachweisen, dass die Gebrauchs- und Lagerungshinweise beachtet wurden.

7 In jedem Fall ist die Haftung des Lieferanten jederzeit auf den vom Käufer gezahlten oder vereinbarten Kaufbetrag beschränkt, der auf der Kaufrechnung für das Produkt angegeben ist, ohne Mehrwertsteuer.

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9 Der Ausschluss und die Beschränkung der Haftung des Lieferanten, wie in den vorherigen Absätzen dieses Artikels beschrieben, haben keinen Einfluss auf die anderen Ausschlüsse und Beschränkungen der Haftung des Lieferanten gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

HÖHERE GEWALT

Der Lieferant ist nicht zur Erfüllung einer Verpflichtung, einschließlich einer zwischen den Parteien vereinbarten Gewährleistungspflicht, verpflichtet, wenn die Nichteinhaltung auf höhere Gewalt zurückzuführen ist. Unter höherer Gewalt versteht man in jedem Fall:

  • (I) höhere Gewalt bei Lieferanten des Lieferanten,
  • (II) Nichterfüllung der Pflichten der Lieferanten des Lieferanten ordnungsgemäß,
  • (III ) staatliche Maßnahmen; einschließlich Produktrückrufe, die von in- oder ausländischen Behörden angeordnet wurden,
  • (IV) Stromausfälle,
  • (V) Krieg,
  • (VI) Arbeitsbelegung,
  • (VII) Strisce,
  • (VIII) allgemeine Transportprobleme
  • (IX) die Nichtverfügbarkeit eines oder mehrerer Mitarbeiter.

VERTRAULICHKEIT

1 Tutte le informazioni in welcher Form auch immer, die die Parteien im Zusammenhang mit dem (möglichen) Abschluss oder der Durchführung einer Vereinbarung austauschen oder bereits ausgetauscht haben, in der sich gegenseitig Zugang verschaffen oder gewährt haben oder mit denen sie konfrontiert werden oder werden , gelten als vertraulich Die Parteien gelten als streng vertraulich. Queste informazioni sono disponibili come informazioni vertrauliche.

2 Die Parteien werden die vertraulichen Informationen nicht für andere Zwecke als die, für die sie ihnen zur Verfügung gestellt wurden, verwenden, kopieren oder speichern.

3 Es steht den Parteien nicht frei, die vertraulichen Informationen auf die eine oder andere Weise an Dritte weiterzugeben, es sei denn, sie haben eine schriftliche Genehmigung der anderen Partei erhalten.

4 Darüber hinaus verpflichten sich die Parteien, dafür zu sorgen, dass nur ihre Mitarbeiter Zugang zu den vertraulichen Informationen haben, die am (möglichen) Abschluss oder der Durchführung des Vertrags beteiligt sind.

5 Diese Geheimhaltungsverpflichtung endet 5 Jahre nach Abschluss einer Vereinbarung zwischen den Parteien. Kommt zwischen den Parteien letztlich keine Einigung zustande, endet diese Geheimhaltungsverpflichtung 5 Jahre nach ihrer Begründung.

GEISTIGES EIGENTUM

1 Der Lieferant behält alle geistigen und gewerblichen Eigentumsrechte an allen gelieferten oder zu liefernden Produkten und den zugehörigen Dokumentationen und Bildern, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

2 Der Käufer stellt den Lieferanten von allen finanziellen Folgen von Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung ihrer geistigen und gewerblichen Eigentumsrechte an Gegenständen frei, die auf Wunsch des Käufers verwendet werden. Der Besteller stellt den Lieferanten von Ansprüchen Dritter wegen (angeblicher) diesbezüglicher Rechtsverletzungen frei und ersetzt dem Lieferanten sämtliche hieraus entstehenden Schäden.

DIVERSO 

1 Hat der Lieferant über einen längeren Zeitraum stillschweigend oder auf andere Weise Abweichungen von diesen Bedingungen zugelassen, ist er dennoch berechtigt, die sofortige und strikte Einhaltung dieser Bedingungen zu verlangen. Der Käufer kann daher niemals Rechte aus der Tatsache herleiten, dass der Lieferant diese Bedingungen flexibel anwendet.

2 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder einer sonstigen Vereinbarung zwischen dem Lieferanten und dem Käufer im Widerspruch zu einer geltenden (gesetzlichen) Bestimmung oder Regelung stehen, verfällt die bestimmung Bestimmung und wird durch eine bestimmte Best immung ersetzt durch den Lieferanten. Eine neue, gesetzlich zulässige, vergleichbare Regelung wurde eingeführt.

3 Sollte eine Bestimmung der Vereinbarung und/oder der Bedingungen ungültig sein, bleiben die übrigen Bestimmungen der Vereinbarung und/oder der Bedingungen in Kraft. Betrifft die ungültige Bestimmung eine Kernklausel, werden sich Käufer und Lieferant auf eine neue Klausel einigen, die dem Willen der Parteien möglichst nahe kommt. Sofern es sich bei der Regelung nicht um eine Kernklausel handelt, wird der Lieferant eine neue Regelung treffen, die dem Umfang der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt.

4 Wenn der Lieferant aus eigenen Gründen auf Rechte gegenüber dem Käufer verzichtet oder den Käufer auf andere Weise entschädigt, sind diese Entschädigungen auf die specifischen Umstände des Einzelfalls beschränkt und berühren in keiner Weise die Rechte des Käufers kann in other Situ l'azione è avvenuta. behaupten.

5 Der Lieferant ist berechtigt, Änderungen dieser Bedingungen vorzunehmen. Diese Änderungen treten zum angekündigten Zeitpunkt ihres Inkrafttretens in Kraft. Der Lieferant wird die geänderten Bedingungen rechtzeitig bekannt geben. Sofern kein Zeitpunkt des Inkrafttretens mitgeteilt wurde, werden Änderungen gegenüber dem Käufer wirksam, sobald sie ihm über die Änderung informiert wurden.

ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSWAHL

1. Für alle Angebote und Vereinbarungen, an denen der Lieferant beteiligt ist, gilt niederländisches Recht. Die Gegenpartei stimmt dieser Rechtswahl zu, indem sie die Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzepitiert.

2. Alle Streitigkeiten, die sich aus einer Vereinbarung ergeben, an der der Lieferant beteiligt ist, werden dem Bezirksgericht in 's-Hertogenbosch oder jedem anderen Bezirksgericht nach Ermessen des Lieferanten vorgelegt und von diesem entschieden, mit Ausnahme von Streitigkeiten, die e iner solchen Entscheidung unterworfen sein müssen gesetzlich geregelt. Dem Richter des Unterbezirksgerichts vorgelegt. Wenn eine Streitigkeit in die Zuständigkeit des Unterbezirksgerichts fällt, ist das Unterbezirksgericht in 's-Hertogenbosch das zuständige Unterbezirksgericht, es sei denn, der Lieferant bestimmt, dass ein anderes Unterbezirksgericht zuständig sein wird. Die andere Partei stimmt dieser Gerichtsstandswahl zu, indem sie die Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert.

3. Für die Vereinbarungen zwischen Lieferant und Käufer gilt ausschließlich niederländisches Recht. Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechts 1980 oder vergleichbarer internationaler Verträge ist ausgeschlossen. Diese Bedingungen wurden in niederländischer Sprache und auf Anfrage in maschinell erstellter automatischer Übersetzung erstellt. Im Falle einer Streitigkeit über den Inhalt oder die Tragweite dieser Bedingungen ist der niederländische Text maßgebend.

Harriet Sanders
Harriet Sanders
2024-05-29
Comunicazione davvero ottima durante tutto il processo di ordinazione e sempre felice di rispondere a qualsiasi domanda in modo tempestivo. Super soddisfatto anche del prodotto!
Joe Martine
Joe Martine
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Giulio Mooijer
Giulio Mooijer
2023-11-22
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Markus Liptow
Markus Liptow
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Frederic Rombeaut
Frederic Rombeaut
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Massimo COFANO
Massimo COFANO
2023-09-09
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regis daube
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Giuseppe Dilonardo
Giuseppe Dilonardo
2023-08-07
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Martin Schneider
Martin Schneider
2023-08-02
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