Verkauf oder Vermietung von Spielautomaten? MFA Pro-Partner profitieren von weiteren Vorteilen →

← Alle Fragen

Abholung im Lager in den Niederlanden – muss ich Umsatzsteuer zahlen oder nicht?

Kategorie: bevor ich kaufe

Wenn Sie Waren abholen und die niederländische Umsatzsteuer 21% nicht zahlen möchten, müssen Sie uns vor Ihrer geplanten Abholung eine E-Mail mit einem UNTERZEICHNETEN Transportnachweis und einer Kopie Ihres Personalausweises oder Ihrer Gewerbeanmeldung senden.

Die folgenden Informationen stammen direkt von den niederländischen Steuerbehörden. Sie enthalten wichtige Hinweise für den Fall, dass Sie Waren in unserem Lager abholen und eine Steuerrechnung mit dem Code 0% erhalten möchten. Sollten wir keinen vollständigen Nachweis darüber erhalten, dass die Waren in ein anderes EU-Land transportiert werden, müssen Sie vor der Abholung die niederländische Umsatzsteuer in Höhe von 21% entrichten. Sie können die Erstattung der in den Niederlanden gezahlten Umsatzsteuer bei Ihrem örtlichen Finanzamt beantragen.

Erklärung zur Beförderung bei Abholvorgängen

Liefern Sie Waren an einen ausländischen Kunden? Und werden diese Waren von Ihnen persönlich abgeholt? Dann müssen Sie nachweisen können, dass diese Waren tatsächlich in ein anderes EU-Land transportiert wurden. Dies ist beispielsweise mit dem CMR-Dokument (Frachtbrief) oder mit der Transportverwaltung Ihres Kunden möglich. Fordern Sie daher von Ihrem Kunden stets eine Abholbestätigung (Gelangensbestätigung) an, wenn Ihr Kunde die Waren selbst abholt. Sie können eine Abholbestätigung nur dann zum Nachweis des Transports in ein anderes EU-Land verwenden, wenn:

Sie können die Handelsdokumente und Lieferbelege Ihrer Verwaltung vorlegen, und Ihr Kunde ist ein Stammkunde. Außerdem müssen Sie nachweisen können, dass Sie die Waren an jemanden verkauft haben, der in einem anderen EU-Land Umsatzsteuererklärungen einreichen muss. In diesem Fall können Sie die Waren mit dem Umsatzsteuersatz 0% liefern. Dies bezeichnen wir als innergemeinschaftliche Lieferung.

Inhalt einer Beförderungserklärung Eine Beförderungserklärung muss unter anderem Folgendes enthalten:

den Namen des Kunden. Falls der Kunde die Ware nicht selbst in Empfang nimmt, den Namen der Person, die dies im Namen des Kunden tut; das Kennzeichen des Fahrzeugs, mit dem die Ware transportiert wird; Ihre Rechnungsnummer; den Bestimmungsort; die Zusage des Kunden, dass er bereit ist, uns weitere Informationen über den Bestimmungsort der Ware zu geben. Ist der Kunde vertrauenswürdig? Wenn Sie bei einer Kontrolle nicht nachweisen können, dass Ihre Waren die Niederlande verlassen haben, müssen Sie dennoch die Mehrwertsteuer zahlen. Stellen Sie daher sicher, dass Sie nachweisen können, dass Sie in gutem Glauben gehandelt haben. Liefern Sie beispielsweise nur mit 0% an Stammkunden, die zuvor bereits problemlos bei Ihnen eingekauft haben. In anderen Fällen ist es besser, dem Kunden die niederländische Mehrwertsteuer in Rechnung zu stellen.

https://www.belastingdienst.nl/wps/wcm/connect/bldcontentnl/belastingdienst/zakelijk/btw/zakendoen_met_het_buitenland/goederen_en_diensten_naar_andere_eu_landen/administratie_bijhouden_van_goederen_en_diensten_naar_andere_eu-landen/aantonen_dat_u_goederen_levert_aan_afnemers_die_aangifte_doen/vervoersverklaring_bij_afhaaltransacties#:~:text=Levert%20u%20goederen%20aan%20een,de%20vervoersadministratie%20van%20uw%20klant.

Tags: EU, Ausfuhr, Umsatzsteuer
4.8/5 Bewertet von 33+-Kunden am
Warenkorb
Großhandel →
Zum Seitenanfang scrollen