Wenn Sie Waren abholen und keine niederländische Umsatzsteuer von 21 % zahlen möchten, müssen Sie uns vor der geplanten Abholung eine E-Mail mit einem UNTERZEICHNETEN Transportnachweis und einer Kopie Ihres Personalausweises oder Firmenregisters senden.
Die folgenden Informationen sind eine direkte Kopie der niederländischen Steuerbehörden. Sie enthält wichtige Informationen, wenn Sie Waren in unserem Lager abholen und eine Rechnung mit 0 % Mehrwertsteuer erhalten möchten. Wenn wir keinen vollständigen Nachweis erhalten, dass die Ware in ein anderes EU-Land transportiert wird, müssen Sie vor der Abholung 21 % niederländische Umsatzsteuer zahlen. Sie können die Rückerstattung der in den Niederlanden gezahlten Umsatzsteuer bei Ihrem örtlichen Finanzamt beantragen.
Beförderungserklärung bei Abholgeschäften
Liefern Sie Waren an einen ausländischen Kunden? Und wird diese Ware von Ihnen persönlich abgeholt? Dann müssen Sie nachweisen können, dass die Waren tatsächlich in ein anderes EU-Land transportiert wurden. Dies kann beispielsweise mit dem CMR-Dokument (dem Frachtbrief) oder mit der Transportverwaltung Ihres Kunden erfolgen. Bitten Sie Ihren Kunden daher immer um eine Beförderungserklärung, wenn Ihr Kunde die Ware selbst abholt. Mit einer Beförderungserklärung können Sie den Transport in ein anderes EU-Land nur dann nachweisen, wenn:
Sie können die Handelsdokumente und Aufzeichnungen der Lieferung bei Ihrer Verwaltung vorlegen und Ihr Kunde ist ein regelmäßiger Käufer. Sie müssen außerdem nachweisen können, dass Sie die Waren an jemanden verkauft haben, der in einem anderen EU-Land Umsatzsteuererklärungen abgeben muss. Sie können die Ware dann mit 0 % Mehrwertsteuer liefern. Wir nennen dies eine innergemeinschaftliche Lieferung.
Inhalt der Beförderungserklärung Eine Beförderungserklärung muss unter anderem Folgendes enthalten:
der Name des Kunden. Wenn der Kunde die Ware nicht selbst in Empfang nimmt, sind der Name der Person, die die Ware im Namen des Kunden entgegennimmt, das Kennzeichen des Fahrzeugs, mit dem die Ware transportiert wird, Ihre Rechnungsnummer, der Bestimmungsort, die Verpflichtung des Kunden, dass sie in Empfang genommen werden bereit, uns weitere Informationen über den Bestimmungsort der Waren zu geben. Ist der Kunde zuverlässig? Wenn Sie bei einer Kontrolle nicht nachweisen können, dass Ihre Waren die Niederlande verlassen haben, müssen Sie trotzdem Mehrwertsteuer zahlen. Stellen Sie daher sicher, dass Sie nachweisen können, dass Sie in gutem Glauben gehandelt haben. Liefern Sie zum Beispiel nur mit 0 % an Stammkunden, die zuvor problemlos bei Ihnen eingekauft haben. In anderen Fällen ist es besser, dem Kunden die niederländische Mehrwertsteuer in Rechnung zu stellen.