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TERMES I CONDICIONS
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden in niederländischer Sprache verfasst und niederländisches Recht wird für anwendbar erklärt. Auf Anfrage is eine automatische maschinelle Übersetzung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Ihre Sprache verfügbar. Envieu un correu electrònic a:[protegit per correu electrònic]
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind in niederländischer Sprache verfasst, wobei niederländisches Recht für anwendbar erklärt wird. Eine automatische maschinelle Übersetzung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist auf Anfrage in Ihrer Sprache verfügbar. Envieu un correu electrònic a:[protegit per correu electrònic] oder laden von: https://madeforarcade.com/AV-traduït
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind in niederländischer Sprache abgefasst, wobei das niederländische Recht für anwendbar erklärt wird. Eine automatische maschinelle Übersetzung dieser Bedingungen ist auf Anfrage in Ihrer Sprache erhältlich. Envieu un correu electrònic a: [protegit per correu electrònic] Oder laden Sie sie herunter von: https://madeforarcade.com/AV-übersetzt
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind in niederländischer Sprache verfasst und niederländisches Recht wird für anwendbar erklärt. Auf Anfrage ist eine automatische Übersetzung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Ihre Sprache verfügbar. Bitte senden Sie un e-mail an [protegit per correu electrònic]
DEFINICIÓ
1 Lieferant: Unter Lieferant versteht man International Laser Trading BV / Madeforarcade und jede Tochtergesellschaft im Sinne von Artikel 2:24a des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs oder jede Beteiligung im Sinne von Artikel 2:24c des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs, mit der International Laserbe Trading zus bamv madeforarcade. stellt eine Gruppe im Sinne von Artikel 2:24b des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches dar.
2 Käufer: jede (juristische) Persona, die mit dem Lieferanten einen Vertrag geschlossen hat oder schließen möchte, soweit möglich Vertreter, Bevollmächtigter, Rechtsnachfolger oder Zessionar und Erben.
3 Gegenpartei: siehe Definition des Käufers.
4 Vereinbarungen: schriftliche Vereinbarung zwischen autorisierten Vertretern des Lieferanten und des Käufers. Mündliche Vereinbarungen oder Zuusagen eines oder mehrerer Untergebener haben keine Gültigkeit, es sei denn, sie wurden vom Lieferanten schriftlich bestätigt.
5 Schriftlich: Mitteilungen per E-Mail – worunter ausdrücklich auch die elektronisch übermittelte Fassung fällt – sind im Sinne dieser Bedingungen schriftlichen Unterlagen gleichgestellt.
6 Producte: Das Wort „Produkt“ o „Produkte“ umfasst alle zu liefernden oder gelieferten Produkte und Dienstleistungen.
7 Angebot: das schriftliche Angebot des Lieferanten, eine bestimmte Menge an Produkten zu einem bestimmten Preis zu liefern;
8 Auftrag: der Lieferauftrag des Käufers, der vom Lieferanten schriftlich angenommen wurde;
9 Maßgeschneiderte Produkte: Maßgeschneiderte Produkte umfassen in jedem Fall alle Produkte, einschließlich des Inhalts dieser Produkte, auf denen der Name des Käufers, ob entfernbar oder nicht, auf dem Produkt selbst, an der Inhalts Verhalbst, and Formichneiderte Produkte, auf den den Name des Käufers ist.
ANWENDBARKEIT
1 Diese Bedingungen gelten für alle Anfragen, Angebote und alle Vereinbarungen bezüglich der Lieferung von Produkten zwischen dem Lieferanten und einem Käufer. Etwaigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
2 Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur dann rechtswirksam, wenn sie zwischen den bevollmächtigten Vertretern des Käufers und des Lieferanten ausdrücklich schriftlich vereinbart werden.
3 Im Falle von Widersprüchen haben die concret vereinbarten Pflichten Vorrang vor diesen Geschäftsbedingungen.
4 Die Kapiteleinteilung und Überschriften in diesen Bedingungen sind für die Festlegung nicht maßgebend.
5. Alle vom Lieferanten angebotenen Produkte sind freibleibend no für die gewerbliche Nutzung geeignet oder bestimmt. Aus der kommerziellen Nutzung der Produkte kann keine Haftung abgeleitet werden.
ANGEBOT i UMSETZUNG
1 Angebote des Lieferanten sind, sofern nicht anders angegeben, 14 Tage gültig. Der Lieferant ist an das Angebot nur dann gebunden, wenn dessen Annahme innerhalb der Gültigkeitsfrist vom Käufer schriftlich bestätigt wird.
2 Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Lieferant die Bestellung des Käufers schriftlich bestätigt oder wenn der Lieferant die Bestellung ausführt.
3 Eine schriftliche Angabe des Käufers zum Kaufvolumen personalsierter Produkte gilt für den Lieferanten als unwiderrufliche Bestellung.
4 Wenn vom Lieferanten ein Modell, eine Probe oder ein Beispiel gezeigt oder zur Verfügung gestellt wurde, wird davon ausgegangen, dass dies nur als Hinweis gezeigt oder zur Verfügung gestellt wurde: Die Eigenschafügung gestellt wurde, Wird davon ausgegangen, dass dies nur als Hinweis gezeigt oder zur Verfügung gestellt wurde: Die Eigenschafn de Produkte könüstern ispiel abweichen zum Zeitpunkt der Angebotsphase und auch nach Vertragsschluss, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
5 Der Lieferant nimmt eine Bestellung eines Käufers unter der stillschweigenden Bedingung an, dass alle einzuholenden Informationen eine ausreichende Bonität des Käufers belegen. Der Lieferant ist jederzeit berechtigt, vor Lieferung oder Weiterlieferung vom Käufer Sicherheit für die rechtzeitige und vollständige Erfüllung seiner Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen zu verlangen. Unterlässt der Käufer dies, wird der Lieferant von seiner Verpflichtung zur Lieferung oder weiteren Lieferung befreit, ohne dass der Käufer Anspruch auf Schadensersatz hat und unbeschadet des Anspruchs des Lieferanten-und Schadendens auf.
PREUS
1 Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich die vom Lieferanten angegebenen Preise: Netto Kasse; En EURO (€); Ohne Mehrwertsteuer, etwaige Einfuhrzölle und andere Steuern, Abgaben und Zölle; Zuzüglich der Kosten für Verpackung, Be- und Entladen, Transport, Versand, Verwaltung und Versicherung.
2 Der Lieferant ist jederzeit berechtigt, die vereinbarten Preise zu erhöhen, wenn die kostenbestimmenden Faktoren, insbesondere Änderungen der zugrunde liegenden Wechselkurse, Einkaufsmengen, Rohstoffpreise, Arbeitsnapezlasskostendacheben, Produktnazeskostenbends, Produktnazeskostenbene um dies zu tun.
QUALITÄT & QUALITÄT DER PRODUKTE
1 Der Lieferant ist nicht verantwortlich oder haftbar für Schäden oder andere Folgen, die sich aus der Verwendung der Produkte ergeben, einschließlich der Nichteinhaltung der geltenden technischen Anforderungen oder Standards des Kärtsen der Landes, in un Produkte der Landes, in un producte eferant einigen sich darauf Abschluss der Vereinbarung. In der Vereinbarung wurde ausdrücklich vereinbart, dass die Produkte bestimmte (im jeweiligen Land geltende) Anforderungen erfüllen müssen, die in der Vereinbarung festgehalten werden müssen.
2 Der Käufer trägt die volle Verantwortung für die dem Lieferanten erteilten Anweisungen bezüglich Layout, Texten, Etikettierung, Verpackung, Konfiguration und anderen Spezifikationen des Produkts und stellt den Lieferanten bezüglich volts.
3 Sofern der käufer nicht auch endverbraucher der produkte ist, garantiert der käufer dem lieferanten, dass er in seinem gaeschäftsbetrieb ein angemessenes qualitätsmanagement- und swarding i traça-sistema implementantiert or, mit die die we XNUMX we XNUMX we XNUMX we XNUMX. a. Produktrückrufe zu erleichtern. . Unterlässt der Besteller dies, haftet er dem Lieferanten gegenüber uneingeschränkt für alle Schäden und Kosten, die aus der Nichtverfügbarkeit solcher Systeme entstehen.
4 Auf erstes Anfordern des Lieferanten gewährt der Käufer uneingeschränkte und vorbehaltlose Mitwirkung sowie Zugang zu allen Informationen, Firmengebäuden usw., sofern dies für die Durchführung von Korrekturmaßlief.
5. Der Käufer hat kein Kündigungsrecht, wenn es sich um Änderungen der zu liefernden Produkte, des Layouts, der Texte, der Etikettierung, der Verpackung oder der zugehörigen Dokumentation handelt, die zur Einhaltzliger gel tender si gerse liefernden Produkte, der Texte, der Etikettierung, der Verpackung oder der zugehörigen Dokumentation handelt um geringfügige Änderungen des Produkts handelt. 6 Für Vorführmaschinen, Inzahlungnahmemaschinen und Ausstellungsmodelle wird keine Garantie übernommen. Für diese Modelle ist keine Historie bekannt und es können keine Rechte aus der Qualität, dem Betrieb oder der Lebensdauer der Maschine(n) und des Zubehörs abgeleitet werden.
LIEFERUNG
1 Der Käufer ist verpflichtet, die Produkte zum Zeitpunkt der Lieferung an ihn oder zum Zeitpunkt der vertragsgemäßen Bereitstellung der Produkte abzunehmen. Wenn der Käufer die Annahme der Lieferung verweigert, tatsächlich nicht in der Lage oder nicht willens ist, die Produkte zum vorgesehenen Zeitpunkt zu erhalten, oder wenn er anderweitig fahrlässig die für fürtellells information, die Liereferung bere, der Lieferung verweigert Produkte auf Kosten und Gefahr des Käufers gelagert. In diesem Fall schuldet der Käufer dem Lieferanten alle zusätzlichen Kosten, einschließlich Versand-, Transport- und Lagerkosten.
2 Eine vereinbarte Lieferzeit ist keine verbindliche Frist. Im Falle einer verspäteten Lieferung muss der Käufer daher den Lieferanten schriftlich in Verzug setzen.
3 Dem Lieferanten ist es gestattet, verkaufte Produkte in Teilen zu liefern. Werden die Produkte in Teilen geliefert, ist der Lieferant berechtigt, jeden Teil separat in Rechnung zu stellen.
4 Der Lieferant ist berechtigt, Produkte zu liefern, die von den im Kaufvertrag beschriebenen Produkten abweichen, soweit diese Abweichungen nach Usance in der Branche allgemein anerkannt sind.
5 Der Lieferant ist berechtigt, von der vereinbarten Liefermenge bis maximal 5 % abzuweichen.
EINTRITTSKONTROLLE, LIEFERUNG UND WERBERECHT
1 Der Käufer hat die gelieferten Produkte schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb von 2 Werktagen nach Lieferung, einer ordnungsgemäßen Eingangskontrolle zu unterziehen.
2 Beanstandungen des Käufers wegen Mängeln der gelieferten Produkte, die bei einer ordnungsgemäßen Eingangskontrolle sofort erkennbar sind, müssen dem Lieferanten innerhalb von 2 Tagen nach Lieferung schriftlich mitdenilt. Sonstige Beschwerden des Käufers müssen dem Lieferanten innerhalb von 2 Tagen, nachdem der Käufer sie entdeckt hat oder vernünftigerweise hätte entdecken müssen, schriftlich mitgeteilt werden. Sofern der Käufer innerhalb dieser Fristen keine schriftliche Beanstandung beim Lieferanten einreicht, gilt die gelieferte Ware als vom Käufer genehmigt.
3 Auch wenn der Käufer rechtzeitig reklamiert, bleibt seine Verpflichtung zur Zahlung und Annahme erteilter Bestellungen bestehen. Eine Rücksendung von Produkten an den Lieferanten ist nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung möglich.
4. Die vom Käufer beanstandete Lieferung muss unsortiert, unbearbeitet und unverarbeitet bleiben, bis der Lieferant diese Einwände prüfen konnte.
5 Schäden und Mängel bis zu 2 % des Rechnungswertes der Lieferung und Beträge unter 250 € können nicht geltend gemacht werden. Nur grobe Unterschiede in Gewicht, Inhalt, Größe, Konfiguration, Farbe und/oder Qualität der Produkte gelten als Mangel.
6 Das Recht zur Beanstandung erlischt, wenn die gelieferten Produkte ganz oder teilweise verarbeitet oder in Gebrauch genommen wurden.
7 Bei berechtigter Beanstandung des Käufers ist der Lieferant nach seiner Wahl berechtigt, dem Käufer den Wertverlust maximal bis zur Höhe des Rechnungsbetrages gutzuschreiben oder die gelieferte Ware nachzubessern bzw. zu ersetzen oder eine Mehrmenge zu liefern.
GARANTIEVERFAHREN
1. Wenn der Käufer unerwartet einen Garantieanspruch geltend machen muss, muss der Käufer die Teile, das Zubehör und alle Maschinen bis zu 500 kg costenlos an das Servicecenter in Goirle zurücksenden. Etwaige Versandkosten gehen zu Lasten des Käufers. Eine Carry-In-Garantie gilt stets für vom Käufer selbst abgeholte Maschinen, unabhängig von Größe und Gewicht. Der Käufer muss diese Geräte und Maschinen dem Servicecenter, bei dem er die Maschinen abgeholt hat, kostenlos zur Verfügung stellen.
2. Störungen und etwaige Gewährleistungsansprüche müssen grundsätzlich schriftlich oder per E-Mail gemeldet werden, wobei für die Feststellung, ob eine Meldung in die Gewährleistungsfrist fällt, das Eingangstum werden. Mündliche oder telefonische Meldungen werden nicht bearbeitet.
3. Die folgenden Teile fallen NICHT unter die Garantie und werden nur gegen DOA (Dead on Arrival) bei bezahlter Lieferung garantiert: Softwarefehlfunktionen und/oder -aktualisierungen, Fehlfunktionen aufgrund einer Verbindung zwischen der Spynnumsüngsüngsüngsüngsüngsüng, des Strings d'Internet .
4. Die folgenden Fehlfunktionen und/oder Vorfälle fallen NICHT unter die Garantie: Softwarefehler, einschließlich Einstellungen im (Windows-)Betriebssystem; Änderungen von Softwareparametern oder -einstellungen durch den Benutzer und deren Folgen; Einsatz von Maschinen außerhalb der maximalen Spezifikationen, Beschleunigungen und/oder Geschwindigkeiten; Vorkommnisse nach Benutzeränderungen in Werksmenüs oder Konfigurationsdateien; Störungen, Störungen oder Probleme in der Stromversorgung und deren Folgen;
5. Für Vorführmaschinen, Inzahlungnahmemaschinen, Gebrauchtmaschinen, gebrauchte Maschinen oder Maschinen, die vom Kunden selbst in Betrieb genommen wurden, wird keine Gewährleistung oder Garantie übernommen, sofern auf der nicht Originals vererech übernommen.
PREUS
1. Für die Erbringung von Dienstleistungen des Lieferanten an den Käufer oder Endverbraucher gelten folgende Tarife:
- Fernservice / Pannenhilfe (Telefon, E-Mail, WhatsApp): 95 € per Stunde;
- Fernwartung / Pannenhilfe (Teamviewer): 165 € per Stunde;
- Service-/Pannendienst auf Basis der Einlieferung: 195 pro Stunde;
- Servei / Pannendienst vor Ort: 285 pro Stunde.
Für alle Tarife gilt eine Mindesttariflaufzeit von 30 Minuten. Die Fahrtkosten des Lieferanten werden dem Käufer oder Endverbraucher mit 1,50 pro Kilometer ab Goirle (NL) in Rechnung gestellt.
ZAHLUNG
1 Die Zahlung muss innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum und vor Lieferung durch Überweisung des fälligen Betrags auf ein vom Lieferanten angegebenes Bankkonto oder durch elektronische Zahlung an einen vom Lieferanten zu benennenden Zahlung angegebenes Zahlung.
2 Das Einreichen einer Reklamation oder sonstige Zweifel an der Lieferung sind kein Grund für die Aussetzung der Zahlungsverpflichtung durch den Käufer.
3 Nach Ablauf von 7 Tagen nach Rechnungsdatum gerät der Käufer in Verzug, ohne dass es einer weiteren schriftlichen Inverzugsetzung bedarf; Ab dem Zeitpunkt des Verzugs schuldet der Käufer Zinsen auf den fälligen Betrag in Höhe von 1,5 % pro Monat oder dem gesetzlich zulässigen Höchstsatz, wobei ein angefangener Monat als ganzer Monat zählt.
4 Kommt der Käufer in Verzug oder kommt er einer oder mehreren seiner Verpflichtungen nicht nach, trägt der Käufer alle gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten, die ihm bei der Erlangung der Zahlung entstehen.
5 Vom Käufer geleistete Zahlungen dienen in erster Linie stets der Begleichung aller geschuldeten Zinsen und Kosten und in zweiter Linie der Begleichung der am längsten fälligen Rechnungen, auch wenn der Käufer angibt angibt sif, dashäung si rechnungen.
6 Der Lieferant ist jederzeit berechtigt, etwaige Ansprüche gegen den Käufer jeglicher Art gegen den Käufer zu begleichen. Ein Rechtsmittel gegen Vergleich oder Aussetzung durch den Käufer ist ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn, der Lieferant hat schriftlich zugestimmt.
7 Der Lieferant ist berechtigt, offene Rechnungen seinem Kreditversicherer anzuzeigen und gegebenenfalls an einen Dritten abzutreten.
AUFLÖSUNG
1 Ein Vertrag zwischen dem Lieferanten und dem Käufer kann vom Lieferanten sofort und ohne weitere Inverzugsetzung aufgelöst/gekündigt werden, wenn der Käufer den Vertrag nicht einhält, unbeschadet des Lieferantens Lieferanten des Schärdenchät.
2 Der Lieferant ist außerdem berechtigt, den Vertrag ohne weitere Inverzugsetzung und ohne Verpflichtung zur Zahlung von Schadensersatz aufzulösen, wenn Umstände in Bezug auf Personen und/oder Materialien eintreten eintreten e deternüser inverzugsetzung, ohne Verpflichtung zur Zahlung von Schadensersatz aufzulösen stellt zu betreiben, die derart sind, dass die Ausführung des Vertrags unmöglich oder so aufwändig und/oder unverhältnismäßig teuer wird, dass die Einhaltung des Vertrags nicht mehr vernünftigerweise verlangt werden kann;
3 Der Lieferant ist berechtigt, die weitere Erfüllung des Vertrags auszusetzen oder ihn aufzulösen, unbeschadet des Rechts des Lieferanten, Schadensersatz zu verlangen, wenn:
- a. Nach Vertragsabschluss werden dem Lieferanten Umstände bekannt, die Anlass zu der Befürchtung geben, dass der Käufer seinen Verpflichtungen nicht nachkommen wird;
- B. Der Lieferant hat den Käufer bei Vertragsabschluss aufgefordert, eine Sicherheit für die Einhaltung zu leisten, und diese Sicherheit wird nicht geleistet oder reicht nicht aus;
- C. der Käufer für zahlungsunfähig erklärt wird, seinen eigenen Insolvenzantrag stellt oder wenn er einen Zahlungsaufschub beantragt oder das Gesetz zur Umschuldung natürlicher Personen beantragt oder Käuferk andbart wird;
- D. Der Käufer stirbt oder wird unter Vormundschaft oder Verwaltung gestellt;
- e. Bleibt der Käufer trotz Mahnung mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen innerhalb der gesetzten Frist im Verzug;
- F. Der Käufer verliert seine Geschäftsfähigkeit – aus welchem Grund auch immer – oder sein bewegliches und unbewegliches Vermögen oder die gelieferte Ware wurde oder wird gepfändet und diese wird nicht innerhalb von aufgehoichen;
- G. Der Käufer durfte Europa sofort verlassen.
4 Wenn der Käufer den Vertrag vorzeitig kündigen möchte, kann der Käufer den Vertrag nur dann als vorzeitig gekündigt betrachten, wenn der Lieferant dies schriftlich bestätigt hat. Der Lieferant ist berechtigt, die Kündigung mit weiteren Bedingungen zu versehen. In jedem Fall ist der Käufer für alle Kosten, einschließlich und nicht beschränkt auf und unabhängig von der Haltbarkeitsdauer, der registererten Produkte und der zugehörigen Grund- und Verpackungsmaterialien verantwortlich.
5 Durch die Auflösung werden etwaige Forderungen des Lieferanten sofort fällig. Der Käufer haftet für direkte und indirekte Schäden, die dem Lieferanten entstehen, einschließlich entgangenen Gewinns.
HOLZVERMIETUNG UND LAGERUNG
1. Wenn Produkte oder Maschinen zur Abholung oder Lieferung gemeldet werden, können die Maschinen in den ersten 7 Kalendertagen kostenlos im Lager oder Ausstellungsraum des Lieferanten gelagert werden. Nach diesen 7 Kalendertagen gilt für die Zwischenlagerung von Maschinen eine Lagermiete von 12,50 Euro per m3 und Tag. Die Lagermiete muss vom Käufer vor Lieferung der Produkte durch den Lieferanten bezahlt und beglichen werden.
2. Nach Meldung der Abhol- bzw. Lieferbereitschaft durch den Lieferanten sind diese Produkte durch den Lieferanten nicht mehr gegen Beschädigung, Diebstahl oder Wertminderung im weitesten Sinne des Wortes, gleich aus welchem Grund, versichert.
EIGENTUMSVORBEHALT
1 Die vom Lieferanten gelieferten Produkte bleiben Eigentum des Lieferanten, bis der Käufer alle folgenden Verpflichtungen aus den mit dem Lieferanten geschlossenen Verträgen erfüllt hat:
- die Gegenleistung(en) in Bezug auf die gelieferten oder zu liefernden Produkte selbst;
- etwaige Ansprüche des Lieferanten aufgrund der Nichteinhaltung eines (Kauf-)Vertrags durch den Käufer.
2 Vom Lieferanten gelieferte Produkte, die gemäß Absatz 1 dem Eigentumsvorbehalt unterliegen, dürfen nur im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes weiterveräußert werden. Darüber hinaus ist der Käufer nicht berechtigt, die Produkte zu verpfänden oder ein anderes Recht daran zu begründen.
3 Kommt der Käufer seinen Verpflichtungen nicht nach oder besteht begründete Befürchtung, dass er dieser Verpflichtung nicht nachkommen wird, ist der Lieferant berechtigt, gelieferte Produkte, an denen der Eigentumsvorbehalt 1 Käufer Seinen Verpflichtungen, gelieferte Produkte, an denen der Eigentumsvorbehalt 10 Käufer seinen Verpflichtung unehmen oder zu entfernen. oder Dritte, die das Produkt für den Käufer aufbewahren, mitnehmen zu lassen. Die damit verbundenen Kosten trägt der Käufer. Der Käufer ist in dieser Hinsicht zur uneingeschränkten Mitwirkung verpflichtet, vorbehaltlich einer Geldstrafe in Höhe von XNUMX % des von ihm geschuldeten Betrags für jeden Tag, an der Käufer nicht mitwirkt.
4 Sofern Dritte an den unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkten ein Recht begründen oder geltend machen wollen, ist der Käufer verpflichtet, den Lieferanten hiervon unverzüglich zu benachrichtigen.
5 Der Käufer verpflichtet sich, auf erstes Verlangen des Lieferanten: die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte zu versichern und sie gegen Feuer-, Explosions- und Wasserschäden sowie gegen Diebstahl versichert zucht zucht halten diebstahl versichert zu versicht halten die zurüns verpflichtet stelle und sie gegen Feuer-, Explosions- und Wasserschäden ; All Ansprüche des Käufers gegen Versicherer in Bezug auf die unter Eigentumsvorbehalt an den Lieferanten gelieferten Produkte in der in Art. 3:239 BW; die Forderungen zu verpfänden, die der Käufer gegen seine Kunden beim Weiterverkauf der vom Lieferanten unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte an den Lieferanten in der in l'art. 3:239 BW; die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte als Eigentum des Lieferanten zu kennzeichnen; auf andere Weise bei allen angemessenen Maßnahmen mitzuwirken, die der Lieferant zum Schutz seiner Eigentumsrechte an den Produkten ergreifen möchte und die den Käufer nicht unangemessen in der normalen Geschäftstätigkeit behindern.
RESPONSABILITAT
1 Die Gesamthaftung des Lieferanten aufgrund eines zurechenbaren Mangels bei der Vertragserfüllung oder aus einem anderen Grund, ausdrücklich einschließlich eines Mangels bei der Erfüllung einer mit dem Käuferserfüllung a Gesamthaftung anderen Grund, ausdrücklich einschließlich eines Mangels bei der Erfüllung einer mit dem Käufer serfüllung, Erfücklich einschließlich eines Mangels bei der Erfüllung einer mit dem Käuferserfüllung bis zu a beschränkt höchstens in Höhe des für diesen Vertrag vereinbarten Preises (Rechnungswert ohne Mehrwertsteuer).
2 Der Lieferant haftet niemals für indirekte Schäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Folgeschäden, entgangenen Gewinn, entgangene Einsparungen, verminderten Geschäftswert, Schäden aufgrund von Geschäft Kunstafer, entgangenen Gewinn, entgangene Einsparungen, verminderten Geschäftswert, Schäden aufgrund von Geschäft Kunstafer de Schäden s resultieren, oder Schäden, die direkt oder indirekt daraus resultieren staatliche Maßnahmen und/oder Produktrückrufe.
3 Soweit die Einhaltung des Liefergegenstandes durch den Lieferer nicht dauerhaft unmöglich ist, entsteht die Haftung des Lieferers wegen zurechenbarer Mängel und der Einhaltung einer Vereinbarung nur dann, wenn der der Besteerschühl unmöglich unmöglich ist, entsteht die Haftung des Lieferers Frist zur Behebung des Mangels schriftlich in Verzug setzt und wenn der Lieferant dies auch nach Ablauf dieser Frist weiterhin tut. seinen Verpflichtungen weiterhin schuldhaft nicht nachkommt. Die Inverzugsetzung des Käufers muss eine möglichst vollständige und detaillierte Beschreibung des Mangels enthalten, damit dem Lieferanten die Möglichkeit gegeben wird, angemessen zu reagieren.
4 Voraussetzung für die Entstehung eines Anspruchs auf Schadensersatz ist, dass der Käufer den Schaden schnellstmöglich, spätestens jedoch fünf Werktage nach Schadenseintritt, dem Lieferanten schriftlich melde. Jeglicher Schadensersatzanspruch gegen den Lieferanten erlischt bereits mit Ablauf von 3 Monaten nach Schadenseintritt.
5 Der Käufer stellt den Lieferanten von allen Ansprüchen Dritter aufgrund der Produkthaftung infolge eines Mangels an einem Produkt frei, das vom Käufer einem Dritten geliefert oder zur Verfügung gestellt wurde und Produkthaftung gesellt wurde und best Produkt and best Produkten Produkte.
6 Der Lieferant haftet niemals für Schäden, die aus unsachgemäßer Verwendung oder Lagerung der Produkte durch die Gegenpartei und Dritte resultieren oder damit in Zusammenhang stehen, einschließlich der Verwendung nach Ablatumnprung der Verwendung der Verwendung der Verwendung der Verwendung der Verwendung oderfalls und -anweisungen. Bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen muss der Käufer nachweisen, dass die Gebrauchs- und Lagerungshinweise beachtet wurden.
7 In jedem Fall ist die Haftung des Lieferanten jederzeit auf den vom Käufer gezahlten oder vereinbarten Kaufbetrag beschränkt, der auf der Kaufrechnung für das Produkt angegeben ist, ohne Mehrwertsteuer.
8 nvt
9 Der Ausschluss und die Beschränkung der Haftung des Lieferanten, wie in den vorherigen Absätzen dieses Artikels beschrieben, haben keinen Einfluss auf die anderen Ausschlüsse und Beschränkungen der Haftung des Lieferanteens Geämeßin Gessungens.
HÖHERE GEWALT
Der Lieferant ist nicht zur Erfüllung einer Verpflichtung, einschließlich einer zwischen den Parteien vereinbarten Gewährleistungspflicht, verpflichtet, wenn die Nichteinhaltung auf höhere Gewalt zurückzuführen ist. Unter höherer Gewalt versteht man in jedem Fall:
- (I) höhere Gewalt bei Lieferanten des Lieferanten,
- (II) Nichterfüllung der Pflichten der Lieferanten des Lieferanten ordnungsgemäß,
- (III ) staatliche Maßnahmen; einschließlich Produktrückrufe, die von in- oder ausländischen Behörden angeordnet wurden,
- (IV) Stromausfälle,
- (V) Krieg,
- (VI) Arbeitsbelegung,
- (VII) Streiks,
- (VIII) Allgemeine Transportprobleme
- (IX) die Nichtverfügbarkeit eines oder mehrerer Mitarbeiter.
VERTRAULICHKEIT
1 Alle Informationen in welcher Form auch immer, die die Parteien im Zusammenhang mit dem (möglichen) Abschluss oder der Durchführung einer Vereinbarung austauschen oder bereits ausgetauscht haben, in der sie sich gegenseitig Zugang Zugang verschaffen mit oder der konfronten oder der welcher haben , gelten als vertraulich Die Parteien gelten als streng vertraulich. Diese Informationen werden als vertrauliche Informationen bezeichnet.
2 Die Parteien werden die vertraulichen Informationen nicht für andere Zwecke als die, für die sie ihnen zur Verfügung gestellt wurden, verwenden, kopieren oder speichern.
3 Es steht den Parteien nicht frei, die vertraulichen Informationen auf die eine oder andere Weise an Dritte weiterzugeben, es sei denn, sie haben eine schriftliche Genehmigung der anderen Partei erhalten.
4 Darüber hinaus verpflichten sich die Parteien, dafür zu sorgen, dass nur ihre Mitarbeiter Zugang zu den vertraulichen Informationen haben, die am (möglichen) Abschluss oder der Durchführung des Vertrags beteiligt sind.
5 Diese Geheimhaltungsverpflichtung endet 5 Jahre nach Abschluss einer Vereinbarung zwischen den Parteien. Kommt zwischen den Parteien letztlich keine Einigung zustande, endet diese Geheimhaltungsverpflichtung 5 Jahre nach ihrer Begründung.
GEISTIGES EIGENTUM
1 Der Lieferant behält alle geistigen und gewerblichen Eigentumsrechte an allen gelieferten oder zu liefernden Produkten und den zugehörigen Dokumentationen und Bildern, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
2 Der Käufer stellt den Lieferanten von allen finanziellen Folgen von Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung ihrer geistigen und gewerblichen Eigentumsrechte an Gegenständen frei, die auf Wunsch des Käufers verwendet werden. Der Besteller stellt den Lieferanten von Ansprüchen Dritter wegen (angeblicher) diesbezüglicher Rechtsverletzungen frei und ersetzt dem Lieferanten sämtliche hieraus entstehenden Schäden.
DIVERSOS
1 Hat der Lieferant über einen längeren Zeitraum stillschweigend oder auf andere Weise Abweichungen von diesen Bedingungen zugelassen, ist er dennoch berechtigt, die sofortige und strike Einhaltung dieser Bedingungen zu verlangen. Der Käufer kann daher niemals Rechte aus der Tatsache herleiten, dass der Lieferant diese Bedingungen flexibel anwendet.
2 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder einer sonstigen Vereinbarung zwischen dem Lieferanten und dem Käufer im Widerspruch zu einer geltenden (gesetzlichen) Bestimmung oder Regelung stehen Bestimmune, verfäll stehen Best, verfäll stehen, bestimmune e und immune im Widerspruch zu einer geltenden (gesetzlichen) rsetzt durch den Lieferanten. Eine neue, gesetzlich zulässige, vergleichbare Regelung wurde eingeführt.
3 Sollte eine Bestimmung der Vereinbarung und/oder der Bedingungen ungültig sein, bleiben die übrigen Bestimmungen der Vereinbarung und/oder der Bedingungen in Kraft. Betrifft die ungültige Bestimmung eine Kernklausel, werden sich Käufer und Lieferant auf eine neue Klausel einigen, die dem Willen der Parteien möglichst nahe kommt. Sofern es sich bei der Regelung nicht um eine Kernklausel handelt, wird der Lieferant eine neue Regelung treffen, die dem Umfang der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt.
4 Wenn der Lieferant aus eigenen Gründen auf Rechte gegenüber dem Käufer verzichtet oder den Käufer auf andere Weise entschädigt, sind diese Entschädigungen auf die spezifischen Umstände des Einzelfalls in the Käufer berzichtet in Weise in Beschräse anderen Situationen haben. behaupten.
5 Der Lieferant ist berechtigt, Änderungen dieser Bedingungen vorzunehmen. Diese Änderungen treten zum angekündigten Zeitpunkt ihres Inkrafttretens in Kraft. Der Lieferant wird die geänderten Bedingungen rechtzeitig bekannt geben. Sofern kein Zeitpunkt des Inkrafttretens mitgeteilt wurde, werden Änderungen gegenüber dem Käufer wirksam, sobald sie ihm über die Änderung informiert wurden.
ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSWAHL
1. Für alle Angebote und Vereinbarungen, an denen der Lieferant beteiligt ist, gilt niederländisches Recht. Die Gegenpartei stimmt dieser Rechtswahl zu, indem sie die Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert.
2. Alle Streitigkeiten, die sich aus einer Vereinbarung ergeben, an der der Lieferant beteiligt ist, werden dem Bezirksgericht in 's-Hertogenbosch oder jedem anderen Bezirksgericht nach Ermessen des Lieferanten beteiligt ist, werden dem Bezirksgericht in 's-Hertogenbosch oder jedem anderen Bezirksgericht nach Ermessen des Lieferanten beteiligt ist, werden dem Bezirksgericht in 's-Hertogenbosch oder jedem anderen Bezirksgericht nach Ermessen des Lieferanten beteiligt ist, die einer solchen Entscheidung unterworfen sein müssen gesetzlich geregelt. Dem Richter des Unterbezirksgerichts vorgelegt. Wenn eine Streitigkeit in die Zuständigkeit des Unterbezirksgerichts fällt, ist das Unterbezirksgericht in ‘s-Hertogenbosch das zuständige Unterbezirksgericht, es sei denn, der Lieferant bestimmt, dass seinisrksgericht unterbezirksgericht. Die andere Partei stimmt dieser Gerichtsstandswahl zu, indem sie die Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert.
3. Für die Vereinbarungen zwischen Lieferant und Käufer gilt ausschließlich niederländisches Recht. Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechts 1980 oder vergleichbarer internationaler Verträge ist ausgeschlossen. Diese Bedingungen wurden in niederländischer Sprache und auf Anfrage in maschinell erstellter automatischer Übersetzung erstellt. Im Falle einer Streitigkeit über den Inhalt oder die Tragweite dieser Bedingungen ist der niederländische Text maßgebend.